Gutes einfach verbreiten - page 162

RECHT –
ein Überblick
Nicht zu unterschätzen: die rechtlichen
Aspekte der Verbreitung. Sie beginnen bei
der Entscheidung für eine Rechtsform und
reichen tief hinein in die Beziehung von
Projektgeber und -nehmer.
Es beginnt mit der Rechtsform. Bestimmte Einflussmöglichkeiten
des Projektgebers werden bereits durch diese Festlegung eröffnet
oder verwehrt. Die Entscheidung für e.V., gGmbH, gAG oder einen
nicht eingetragenen Verein ist deshalb eine entscheidende Weichen-
stellung. Auch die Frage, ob der Projektpartner steuerbefreit (insbe-
sondere gemeinnützig) ist, hat Einfluss darauf, welche rechtlichen
Regelungen getroffen werden. Und nicht zuletzt geht es auch um die
Haftung der Beteiligten.
Art des Projekttransfers
Die jeweilige Art des Projekttransfers ist die Basis der konkreten
rechtlichen Ausgestaltung und beeinflusst, welche Verträge im Ein-
zelnen zu schließen sind und welche sonstigen rechtlichen Vorkeh-
rungen die Projektpartner treffen sollten. Eng damit verbunden ist
die Frage, wer zukünftig Träger des Projekts vor Ort sein soll. Das
können der Projektgeber, der Projektnehmer oder beide gemeinsam
sein. Gerade in haftungssensiblen Bereichen (etwa der medizinischen
Versorgung oder bei der Betreuung von Kindern) ist es wichtig, sich
über die Verantwortlichkeiten der Beteiligten vorab klar zu werden.
Die Frage nach der Trägerschaft kann für die steuerliche Einordnung
der Zusammenarbeit relevant werden.
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