Gutes einfach verbreiten - page 180

Das Projekt schützen
Oft ist der Beweggrund, ein Projekt zu ver-
breiten, uneigennützig – der Projektgeber
möchte lediglich mehr Menschen als bisher
erreichen. Dennoch sollte er beim Transfer
eines Projekts auch dessen Schutz über
Urheber- und Markenrechte berücksichtigen.
Da das Urheber- und Markenrecht aber kom-
plex ist, kann es hilfreich sein, einen rechtli-
chen Berater hinzuzuziehen. Es folgt ein
Überblick, was es zu beachten gilt.
Einem Projektgeber, der ein erfolgreiches und nützliches Projekt
mit großem Einsatz ins Leben gerufen hat, geht es in der Regel
darum, zu verhindern, dass andere Organisationen sein Projekt
schlecht kopieren und dabei seinen guten Namen verwenden. Im
schlimmsten Fall leidet dadurch nämlich die Bereitschaft der För-
derer zu spenden. Mithilfe von Urheber- und Markenrechten kann
der Projektgeber sowohl das Projekt als auch „seine“ Projektneh-
mer davor schützen, dass unseriöse oder unprofessionelle Nachah-
mer es unkontrolliert verbreiten. Darüber hinaus erkennt er den
richtigen Zeitpunkt für den Transfer seines Projekts an den Urhe-
ber- und Markenrechten: Wenn die Projektbestandteile marken- und
urheberrechtlich geschützt werden können, ist ein Projekt in der
Regel reif für den Transfer. Meist hat der Projektgeber das Projekt
selbst auf die Beine gestellt und besitzt das Recht, es an andere
Organisationen weiterzugeben. Manchmal ergibt sich aber aus den
Verträgen mit Geschäftspartnern etwas anderes, zum Beispiel,
Urheber- und
Markenrechte
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